Freiwillige Immobilienauktionen - der clevere Weg
Exklusive Auktionen für Kunst, Antiquitäten oder Oldtimer sind beliebt und überraschen oft durch die Höhe der erzielter Preise.
Im Bereich der Immobilien hat sich die Auktion als Instrument zur erfolgreichen Veräußerung bereits in vielen Ländern Europas durchgesetzt.
Die Veranstaltung einer Immobilienauktion, die Eventcharakter hat, zieht erfahrungsgemäß viele Interessenten und Käufer an.
Dadurch entstehen die gewünschten Bietgefechte und der Veräußerer kann sicher sein, dass nur der Meistbietende den Zuschlag erhält.
Freie Immobilienauktionen haben nichts mit gerichtlichen Zwangsversteigerungen zu tun.
Ziel der freien Immobilienauktion ist es, Ihr Objekt zeitnah zum Höchstgebot zu veräußern.
Vorteile für den Verkäufer
- durch festgelegten Auktionstermin zeitnahe und kalkulierbare Abwicklung
- Ermittlung eines marktgerechten und steigerungsfähigen Auktionslimits (Startpreis)
- nur der Meistbietende erhält den Zuschlag
- sofortige notarielle Beurkundung im Anschluss an Auktion
- keine langwierigen Verkaufsverhandlungen
- Exposèerstellung
- konkretes Ergebnis am Tag der Auktion
- Bewerbung des Objektes in Internetportalen und Printmedien
- Eventcharakter der Immobilienauktion
- Professionelle Organisation und Durchführung der Auktion
- Rechtssprechung sieht Ergebnis der Auktion als Verkehrswert an
Ablauf der Einbringung
Nach der Einreichung relevanter Unterlagen wird das Objekt durch Mitarbeiter des Auktionshauses besichtigt und dokumentiert.
Im Anschluss daran wird Ihr Objekt in unserem Bewertungsausschuss besprochen und wir schlagen Ihnen ein marktgerechtes und steigerungsfähiges Auktionslimit vor oder Sie legen das Mindestgebot in Absprache mit uns fest.
Nach Erteilung des Auftrages zur Vorbereitung des notariellen Einlieferungsvertrages wird dieser notariell beurkundet. Er enthält sämtliche Vollmachten, so dass Ihre persönliche Anwesenheit bei der Auktion nicht zwingend notwendig ist.
Die Auktion
Die Auktion findet zum festgelegten Zeitpunkt meist im zu versteigernden Objekt statt. Es ist ein Notar anwesend. Das Objekt kann zuvor von Bietinteressenten besichtigt werden. Bieter müssen eine Bietungssicherheit von 10 % nachweisen können.
Zum Beginn der Auktion werden die rechtlichen Grundlagen bekanntgegeben und es wird der Auslobungstext verlesen, der objektspezifische Informationen, Grundbuchangaben und das Auktionslimit enthält. Danach bittet der Auktionator um Gebote und erteilt schließlich dem Meistbietenden den Zuschlag.
Im Anschluss wird der Kaufvertrag notariell beurkundet.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen aber auch gerne persönlich weiter, sprechen Sie uns an! Tel.: 04961 940733
Fax: 04961 940734
e-mail: info@csi-auktionen.de
Info-PDF-Katalog zum Download
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